Allgemeine Geschäftsbedingungen von Smart-Byte GmbH

Date: Januar 2016

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Smart-Byte GmbH, im folgenden immer Unternehmen genannt, gelten ausschließlich diese “Einheitlichen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen “Einheitlichen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Einheitlichen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Unangeforderte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, es sei denn, der Bewerber wünscht dies ausdrücklich und übernimmt die damit verbunden Kosten komplett.

Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Schriftverkehr auch per Telefax oder Email geführt werden kann. Wir werden versuchen, technische Einrichtungen zu schaffen um damit verbundene Risiken (übertragsfehler, Viren, Manipulationen) zu reduzieren, ohne jedoch für einen Erfolg zu haften. Aufträge an uns sollten möglichst umfassend und detailliert erteilt werden. Sollten wir dies wünschen, so wird der Leistungsumfang in einem mündlichen Gespräch (Briefing) mit dem Auftraggeber festgelegt. Von uns erstellte Leistungsbeschreibungen gelten als verbindliche Bestätigung des vereinbarten Vertragsinhaltes, sofern der Auftraggeber diesen nicht binnen längstens drei Arbeitstagen widerspricht.

GEGENSTAND DES VERTRAGES

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Smart-Byte GmbH, nachfolgend in Kurzform „Unternehmen“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Unternehmen nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Unternehmen und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Konzeption, Beratung, Non-Print-Design, Programmierung, Marketing, Mediplanung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Unternehmens.

VERTRAGSBESTANDTEILE UND ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

Grundlage für die Unternehmensarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden des Unternehmens auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden des Unternehmens mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt das Unternehmen über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Unternehmen, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Unternehmen resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Unternehmen im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Unternehmen.

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Das Unternehmen darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Unternehmen und Kunde ausgeschlossen werden.

Die Arbeiten des Unternehmens dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Unternehmen vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Unternehmens.
Über den Umfang der Nutzung steht dem Unternehmen ein Auskunftsanspruch zu.

VERGÜTUNG

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine erhebt das Unternehmen ohne weitere Mahnung einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Zusätzlich dazu entstehen Mahngebühren von 20€ pro Mahnstufe. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann das Unternehmen dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Unternehmens verfügbar sein.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Unternehmen alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und das Unternehmen von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet das Unternehmen dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

Grundsätzlich wird bei Neukunden und neuen Projekten mit einer Anzahlung von mindest. 25% der Gesamtprojektkosten gerechnet. Erst nach Zahlungseingang beginnt das Unternehmen mit dem beauftragten Projekt. Ab diesem Tag zählt auch erst die prognostizierte Projektdauer.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

ZUSATZLEISTUNGEN

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

GEHEIMHALTUNGSPFLICHT DES UNTERNEHMENS

Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde stellt dem Unternehmen alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden vom Unternehmen sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Unternehmen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Unternehmen erteilen.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DES UNTERNEHMENS

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch das Unternehmen erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt das Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei, wenn das Unternehmen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch das Unternehmen beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet das Unternehmen für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Unternehmen die Kosten hierfür der Kunde.

Das Unternehmen haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Das Unternehmen haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Unternehmens wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Unternehmens, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Unternehmens nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren vom Unternehmen verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Unternehmen gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Unternehmensrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

LEISTUNGEN DRITTER

Vom Unternehmen eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Unternehmens. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Unternehmen eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung des Unternehmens weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

ARBEITSUNTERLAGEN UND ELEKTRONISCHE DATEN

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Unternehmens angefertigt werden, verbleiben beim Unternehmen. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Das Unternehmen schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

MEDIA-PLANUNG UND MEDIA-DURCHFÜHRUNG & PRODUKTIONEN

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt das Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet das Unternehmen dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist das Unternehmen nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet das Unternehmen nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Unternehmen entsteht dadurch nicht.

Bei Produktionen im Bereich Print und Werbemittel ist das Unternehmen berechtigt, den gesamten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung/Produktionsauftragserteilung bei den entsprechenden Zulieferern erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Produktionstermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet das Unternehmen nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Unternehmen entsteht dadurch nicht.

VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

STREITIGKEITEN

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und vom Unternehmen geteilt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.